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KLASSE B196

125er


Du kannst mit deinem PKW-Führerschein (Klasse B) durch die Erweiterung B196 auch 125er-Motorräder fahren – ganz ohne zusätzliche Prüfung!


 

# KLASSE

Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du Krafträder bis maximal 125 cm³ fahren, wenn du mindestens 25 Jahre alt bist und den Autoführerschein seit 5 Jahre besitzt.  

# THEORIE

In vier klassenspezifischen Unterrichten der Klasse A erfährst du alles zum Thema Motorradfahren. 

# PRAXIS

Du musst lediglich an einer praktischen Schulung teilnehmen. In den fünf Praxis-Einheiten à 90 Minuten lernst du den Umgang mit dem Motorrad.

# PRÜFUNG

Du musst keine Prüfung bestehen! Nach Abschluss der Ausbildung erhältst du beim Straßenverkehrsamt einen neuen Führerschein mit der Kennziffer B196.

# WICHTIG

Mit der Erweiterung B196 darfst du nur in Deutschland fahren. Es ist kein Fahren im Ausland erlaubt  Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.

# ALTERNATIV

Wenn es ein bisschen mehr sein darf:

Klasse A2: ---> Führerscheinklasse A2

Klasse A: ---> Führerscheinklasse A

# START

Deine praktische Motorradausbildung beginnt auf unserem Übungsplatz. Dort kannst du stressfrei, ohne Verkehr, die ersten Runden drehen.

# HELM & Co.

Du kannst die komplette Motorradausrüstung von uns haben. Falls du eigene Ausrüstung hast, kannst du sie natürlich gerne mitbringen!

# DAUER

Du kannst bei uns schnell und flexibel die Theorieunterrichte besuchen. Und auch bei der praktischen Ausbildung geben wir Gas, wenn du das möchtest. Sprich uns einfach an – wir passen uns deinen Wünschen an!