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SCHLÜSSELZAHL 196

Klasse A1 ohne Prüfung

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BESCHREIBUNG

Schlüsselzahl 196 (25 Jahre)

  • Krafträder mit:

    • Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
    • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg


    Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

    Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.

    Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nicht im Ausland geführt werden.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wurden muss
  • Der Führerscheinantrag muss nach der Fahrerschulung gestellt werden
  • Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen

AUSBILDUNG


THEORIEUNTERRICHTE

  • 4 klassenspezifische A Unterrichte zu je 90 Minuten

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

  • 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten (Minimum)

    • Übungen zur Fahrzeugbeherrachung
    • Schulung auf Landstraßen
    • Schulung auf Autobahnen 

"Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig". Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 52