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MOFA
Der "Mofa-Führerschein"
Zum Mofa fahren benötigt man eine Prüfbescheinigung. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Ausnahmen: Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Gleiches gilt für Besitzer eines Führerscheins jeglicher Klasse.
Bitte wählen Sie einen Menüpunkt in der Legende rechts aus, um nähere Informationen zu erhalten. Diese werden dann in diesem Fenster angezeigt.
Beschreibung
Voraussetzungen
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Bemerkungen
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