Im Alter von 16,5 Jahren darfst du mit der Ausbildung B 17 beginnen. Der Ablauf der Ausbildung und der Prüfung entspricht in Art und Umfang der Klasse B.
Bis zum 18. Geburtstag darfst du nur mit einer in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren. Diese Regelung ist nur in Deutschland gültig.