Fahrzeugkombinationen der Klasse B:
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Es dürfen auch Anhänger mitgeführt werden, wenn
die Summe des zulässigen Gesamtgewichts von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 3500 kg beträgt und gleichzeitig
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
Fahrzeugkombinationen der Klasse BE:
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wobei dei zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3500 kg beträgt oder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des des Zugfahrzeugs übersteigt.
Berechnungstabelle: Welche Kombination braucht welche Klasse?
Die erforderlichen Daten stehen im Fahrezeugschein des Zugfahrzeugs in Zeile (14) und (15) und im Fahrzeugschein des Anhängers in Zeile (15)! Die Angabe Leermasse entspricht in alten Fahrzeugpapieren dem Begriff Leergewicht, während zulässige Gesamtmasse meist als Gesamtgewicht bezeichnet wird.