Während der Ausbildung zum Fahrlehrer muß man verschiedene Prüfungen absolvieren.
Wer einen Prüfungsteil nicht besteht, kann ihn nach einem Monat wiederholen,
es sind aber nur zwei Wiederholungen pro Prüfungsteil erlaubt.
Prüfungen während des Fahrlehrerkurses:
Fahrprüfung: der Bewerber muß zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug vorschriftsmäßig, sicher und gewandt durch den Straßenverkehr bewegen kann.
Fachkundeprüfung (schriftlich): eine Klausur mit vier Aufgaben, die in Aufsatzform zu bearbeiten sind,
Fachkundeprüfung (mündlich): ein Prüfungsausschuss stellt Fragen aus Wissensgebieten im Fahrlehrerbereich.
Prüfungen während des Praktikums:
Lehrprobe theoretisch: Der angehende Fahrlehrer hält einen Unterricht in der Ausbildungsfahrschule. Neben den Fahrschülern sitzt auch die Prüfungskommision mit im Raum,
Lehrprobe praktisch: Der Fahrlehrer in Ausbildung gibt einem seiner Schüler eine Fahrstunde. Die Prüfer fahren mit und beurteilen anschließend den Ablauf.