>> Maßnahmen im Punktesystem!
>> Wie kann man Punkte abbauen?
>> Wie läuft ein Aufbauseminar ab?
>> Welche Regel sind zu beachten?

Maßnahmen im Punktesystem!
Die Punktetonten werden in einer Kartei (in Flensburg) geführt. Je nach Punktestand leitet die Fahrerlaubnis-behörde einzelne Maßnahmen ein.
bei 8 Punkten
Der Führerscheininhaber wird von der Behörde über sein Punktestand und der Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar unterrichtet. Bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten erhält man bei Teilnahme einen Rabatt von 4 Punkten.
bei 9-13 Punkte
Bei diesem Punktestand erhält man für eine freiwillige Teilnahme an einem ASP nur noch 2 Punkte Rabatt.
bei 14-17 Punkte
Hat man noch nicht an ASP teilgenommen, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Punkterabatt gibt es keinen. Wer schon an ASP teilgenommen hat, erhält einen Hinweis auf die Möglichkeit einer individuellen verkehrspsycholgischen Beratung, für die es 2 Punkte Rabatt gibt.
bei 18 oder mehr Punkte
Bei diesem Punktestand wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen, und die Behörde verlangt eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), um zu entscheiden, ob eine Fahrerlaubnis nach dieser Sperrfrist neu erteilt werden kann. 8 bis 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist kann man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Behörde stellen. Sind seit dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr als 2 Jahre vergangen, kann die Behörde auf die theoretische und praktische Prüfung verzichten. Ist mehr Zeit vergangen, dann werden diese Prüfungen gefordert.