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Welche Maßnahmen gibt es?
Bei Auffälligkeit während der Probezeit - jeweils ein Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B - sind insgesamt drei Maßnahmestufen vorgesehen.
Nach der ersten Auffälligkeit (1x A oder 2x B) wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Außerdem wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert.
Erfolgt nach der Teilnahme am Aufbauseminar eine weitere Auffälligkeit (1x A oder 2x B), so wird eine Verwarnung ausgesprochen und die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Verstöße, die noch vor dem Ende des Aufbauseminars begangen werden, führen noch nicht zu dieser Maßnahme. Denn zunächst soll abgewartet werden, ob sich durch die Teilnahme am Aufbauseminar das Verkehrsverhalten verbessert.
Kommt es nach Ablauf von 2 Monaten nach der Verwarnung zu einer weiteren Auffälligkeit (1x A oder 2x B), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.